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Fensterförderung 2026: Bis zu 20 Prozent Zuschuss beim Fenstertausch

Fensterförderung 2026: Bis zu 20 Prozent Zuschuss beim Fenstertausch

Fensterförderung 2026: Bis zu 20 Prozent Zuschuss beim Fenstertausch

in Ratgeber
Lesedauer: 5 min.

Wer 2026 alte Fenster gegen neue tauscht, kann sich bis zu 20 Prozent der Kosten vom Staat zurückholen — aber nur, wenn ein einziger Kennwert stimmt: der Uw-Wert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verlangt seit Jahren einen Wärmedurchgang von höchstens 0,95 W/(m²K), und daran hat sich auch für 2026 nichts geändert. Neu ist vor allem eines: Das Fördertopf-Volumen wurde gekürzt, die Anträge werden strenger geprüft. Wer sanieren will, sollte deshalb früh planen.

Kurz erklärt

  • Der BAFA-Zuschuss über die BEG-Einzelmaßnahmen liegt bei 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 20 Prozent.
  • Förderfähig sind nur Fenster mit einem Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) — das schaffen praktisch nur Dreifachverglasungen.
  • Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden, ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
  • Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent über drei Jahre, ganz ohne Vorab-Antrag.

Was ändert sich 2026 bei der Fensterförderung?

Die Fördersätze bleiben stabil, das Budget schrumpft. Für 2026 stehen laut Branchenanalysen rund 12 Milliarden Euro bereit, nach 15,3 Milliarden im Vorjahr. Einzelmaßnahmen wie der Fenstertausch sind davon kaum betroffen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude teilt sich seit 2024 klar auf. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortet die Gebäudehülle, also auch Fenster und Türen. Die Heizung läuft getrennt über das KfW-Programm 458. Für den reinen Fenstertausch ist damit fast immer das BAFA-Programm „BEG Einzelmaßnahmen“ der richtige Weg. Der Basiszuschuss beträgt 15 Prozent der anrechenbaren Kosten. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, bekommt fünf Prozentpunkte obendrauf. Die Obergrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP verdoppelt sie sich auf 60.000 Euro. Das Gebäude muss ein Bestandsbau sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten fallen komplett heraus.

Warum entscheidet der Uw-Wert über die Förderung?

Weil das BAFA nicht die Glasscheibe bewertet, sondern das gesamte Fenster. Maßgeblich ist der Uw-Wert inklusive Rahmen und Randverbund — höchstens 0,95 W/(m²K). Zweifachverglasungen erreichen das nicht, sie liegen bei rund 1,1 bis 1,3.

In der Praxis heißt das: Nur dreifachverglaste Fenster sind regulär förderfähig. Moderne 3-fach-Systeme kommen auf Werte zwischen 0,7 und 0,9 und erfüllen die Vorgabe damit locker. Es gibt eng definierte Ausnahmen. Wird nur die Scheibe getauscht statt des ganzen Fensters, reicht ein Uw von 1,3. Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster sind bis 1,1 zulässig, bei Baudenkmalen sogar 1,4 bis 1,6. Wer online konfiguriert, sollte deshalb genau auf den ausgewiesenen Uw-Wert achten. Anbieter wie der niederbayerische Online-Fensterhändler fensterhandel.de führen zu jeder Verglasung eine eigene U-Wert-Tabelle und arbeiten mit Kömmerling-Profilen in 5-, 6- und 7-Kammer-Bauweise, sodass sich die für den BAFA-Zuschuss nötige Dreifachverglasung direkt im Konfigurator auswählen lässt. Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Auch die Montage nach RAL-Richtlinien gehört zu den technischen Voraussetzungen, sonst kippt die Luftdichtheit und mit ihr die Einsparung.

Wie viel lässt sich konkret sparen?

Bei einer Investition von 15.000 Euro bringt der Basiszuschuss 2.250 Euro, mit iSFP-Bonus 3.000 Euro. Bei größeren Projekten und ausgeschöpfter iSFP-Grenze sind bis zu 12.000 Euro möglich. Der Steuerbonus nach § 35c EStG erreicht ähnliche Größenordnungen.

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Ein Rechenbeispiel zeigt den Hebel des Sanierungsfahrplans. Wer zehn Fenster für 25.000 Euro tauscht, bekommt ohne iSFP 15 Prozent, also 3.750 Euro. Mit Fahrplan steigt der Satz auf 20 Prozent. Der iSFP selbst kostet einige Hundert Euro Eigenanteil, das BAFA erstattet davon 50 Prozent. Ab etwa 8.000 Euro Investitionssumme rechnet sich der Fahrplan fast immer. Wichtig für die Kalkulation: Zu den anrechenbaren Kosten zählen nicht nur die Fenster selbst, sondern auch Einbau und Entsorgung der Altfenster.

Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Energieberatung. Für einen BAFA-Antrag ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien der Förderstellen.

Vergleich: BAFA-Zuschuss und Steuerbonus im Überblick

Weg Förderhöhe Max. Kosten Antrag vorab?
BAFA BEG-EM (Basis) 15 % 30.000 €/WE Ja
BAFA mit iSFP-Bonus 20 % 60.000 €/WE Ja
Steuerbonus § 35c EStG 20 % über 3 Jahre 40.000 € Nein

Quelle: BAFA-Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen, Stand Anfang 2026.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Der teuerste Fehler ist der zu frühe Start. Wer den Vertrag mit dem Fachbetrieb abschließt oder die Fenster bestellt, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt, verliert den Anspruch unwiderruflich. Zulässig ist nur ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung.

Auch die Technik muss stimmen. Wird der geforderte Uw-Wert von 0,95 nicht sauber nachgewiesen, gibt es kein Geld. Für den Nachweis braucht es Produktdatenblätter und eine Fachunternehmererklärung. Ein oft unterschätztes Detail betrifft den Altbau: Sind die neuen Fenster deutlich dichter als die Außenwand gedämmt, kann sich der Taupunkt in die Wand verlagern, und es droht Schimmel. Ein Energieberater prüft dieses Verhältnis vorab. Für die Umsetzung selbst spielt die Materialwahl eine große Rolle. Der Online-Anbieter fensterhandel.de aus dem niederbayerischen Blaibach etwa fertigt seine Kunststofffenster zu 100 Prozent in Deutschland mit Profil, Verglasung und Beschlägen aus heimischer Produktion und liefert im Festland-Liefergebiet versandkostenfrei — für Sanierer, die einen förderfähigen Uw-Wert und dokumentierte Produktdaten für den BAFA-Antrag brauchen, ist die lückenlose Datenlage ebenso wichtig wie der Preis. Wer online bestellt, sollte die U-Wert-Nachweise vor der Antragstellung griffbereit haben.

Häufige Fragen

Welchen U-Wert müssen geförderte Fenster 2026 erreichen?

Der Uw-Wert des gesamten Fensters inklusive Rahmen muss bei maximal 0,95 W/(m²K) liegen. Das erfüllen in der Regel nur Dreifachverglasungen mit Werten zwischen 0,7 und 0,9. Zweifachverglasungen kommen auf 1,1 bis 1,3 und sind damit nicht regulär förderfähig.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für neue Fenster?

Der Basiszuschuss beträgt 15 Prozent der anrechenbaren Kosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt der Satz auf 20 Prozent und die Grenze auf 60.000 Euro. Damit sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro erreichbar.

Kann ich auch einzelne Fenster fördern lassen?

Ja. Es gibt keine Mindestanzahl. Auch ein einzelnes Fenster ist förderfähig, solange der Uw-Wert von 0,95 eingehalten wird und die Gesamtinvestition über der Bagatellgrenze liegt. Ein Energieeffizienz-Experte muss den Antrag begleiten.

Was ist besser: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus?

Wer die Förderung sofort als Zuschuss will und ohnehin einen Energieberater einbindet, fährt mit BAFA meist besser. Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 Prozent über drei Jahre ohne Vorab-Antrag und lohnt sich, wenn man den bürokratischen Aufwand scheut.

Fazit

Die Fensterförderung 2026 ist berechenbar geblieben: 15 bis 20 Prozent Zuschuss, ein klarer technischer Grenzwert von 0,95 W/(m²K) und ein Antrag, der zwingend vor dem ersten Auftrag stehen muss. Der wirtschaftliche Hebel liegt im Sanierungsfahrplan, der Fördersatz und Kostengrenze zugleich anhebt. Wer den Uw-Wert im Blick behält, die Produktnachweise sauber ablegt und rechtzeitig plant, holt sich einen spürbaren Teil der Investition zurück — und senkt die Heizkosten dauerhaft. Angesichts des gekürzten Jahresbudgets gilt 2026 mehr denn je: früh beantragen.

Über die Redaktion: Das Redaktionsteam von effizienzinstitut.de berichtet über energetische Sanierung, Fördermittel und Gebäudetechnik. Grundlage sind öffentlich zugängliche Richtlinien und Fachquellen.

Quellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) — Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz — Gebäudeenergiegesetz (GEG); KfW — Programm 458; § 35c Einkommensteuergesetz; Verbraucherzentrale — Fensterförderung.

Stand: 1. Juni 2026

Tags: BAFAFensterförderungFenstertauschGEG 2026Sanierung
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